Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung einer gerichtlichen Entscheidung, mit der die Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils für zulässig erklärt wurde
Die einstweilige Anordnung vom 14. Juli 2020, wiederholt mit Beschlüssen vom 8. Januar 2021, 7. Juli 2021 und 21. Dezember 2021 wird bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).
Das [X.] hat durch einstweilige Anordnung vom 14. Juli 2020 die Erklärung der Zulässigkeit der Vollstreckung einer in [X.] gegen den Beschwerdeführer ergangenen Freiheitsstrafe durch den Beschluss des [X.] vom 17. Januar 2019 - [X.] -, bestätigt durch den Beschluss des [X.] vom 23. Januar 2020 - III - 2 Ws 45/19 -, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt und die einstweilige Anordnung mit Beschlüssen vom 8. Januar 2021, 7. Juli 2021 und 21. Dezember 2021 wiederholt.
Das [X.] kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. [X.] 21, 50; 89, 113 <115 f.>; 97, 102 <102>). Dies ist vorliegend der Fall. Zur Begründung wird auf den Beschluss vom 14. Juli 2020 verwiesen.
Meta
09.06.2022
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer
Einstweilige Anordnung
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Hamm, 23. Januar 2020, Az: III - 2 Ws 45/19, Beschluss
Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 50 IRG, § 55 IRG, § 84a Abs 1 IRG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 09.06.2022, Az. 2 BvR 852/20 (REWIS RS 2022, 2790)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 2790
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 852/20, 11.05.2023.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 852/20, 24.11.2022.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 852/20, 09.06.2022.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 852/20, 21.12.2021.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 852/20, 07.07.2021.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 852/20, 08.01.2021.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 852/20, 14.07.2020.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvR 852/20 (Bundesverfassungsgericht)
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung einer gerichtlichen Entscheidung, mit der die Vollstreckung eines ausländischen …
2 BvR 852/20 (Bundesverfassungsgericht)
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung einer gerichtlichen Entscheidung, mit der die Vollstreckung eines ausländischen …
2 BvR 2061/19 (Bundesverfassungsgericht)
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe
2 BvR 852/20 (Bundesverfassungsgericht)
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung einer gerichtlichen Entscheidung, mit der die Vollstreckung eines ausländischen …
2 BvR 2061/19 (Bundesverfassungsgericht)
Dritte Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe