Nichtannahmebeschluss: Keine schematische Anwendung des Grundsatzes vom höheren Statusamt im beamtenrechtlichen bzw richterlichen Konkurrentenstreit - hier: keine Grundsatzannahme der Verfassungsbeschwerde geboten - offensichtlich fragwürdige Besetzungsumstände im Einzelfall fachgerichtlich zu klären - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Darlegung des Vorbringens aus dem fachgerichtlichen Beschwerdeverfahren (§ 146 VwGO) unzulässig
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