Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.10.2019, Az. 5 StR 463/19

5. Strafsenat | REWIS RS 2019, 2322

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2019:231019B5STR463.19.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS

5
StR 463/19
vom
23. Oktober 2019
in der Strafsache
gegen

wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a.

-
2
-
Der 5. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 23. Oktober 2019 ge-mäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 30.
April 2019 wird als unbegründet verwor-fen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklag-ten ergeben hat.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-gen.
In der Antragsschrift des [X.] ist zutreffend ausgeführt, dass das Landgericht
auch bei der Beurteilung
des Hanges und der Allgemeingefähr-lichkeit des Angeklagten im Sinne von § 66 Abs.
1 Nr.
4 StGB ausschließlich die Missachtung der von den nicht rechtskräftigen Verurteilungen und den zu-grundeliegenden Strafverfahren ausgehenden Warn-
bzw. [X.] gewichtet hat (vgl. UA S.
29, 30; siehe auch UA S.
24, 25).

Mutzbauer
Sander
Schneider

König

Köhler

Meta

5 StR 463/19

23.10.2019

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.10.2019, Az. 5 StR 463/19 (REWIS RS 2019, 2322)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 2322

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 StR 463/13 (Bundesgerichtshof)


4 StR 463/00 (Bundesgerichtshof)


6 StR 63/22 (Bundesgerichtshof)

Strafverfahren: Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ohne vorherige Begutachtung durch einen Sachverständigen


5 StR 635/17 (Bundesgerichtshof)


2 StR 467/02 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.