Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.10.2004, Az. I ZR 17/04

I. Zivilsenat | REWIS RS 2004, 971

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 17/04 vom 28. Oktober 2004 in dem Rechtsstreit

[X.] hat am 28. Oktober 2004 durch [X.] Dr. Ullmann und [X.] v. Ungern-Sternberg, [X.], [X.] und [X.]

beschlossen:
Die Beschwerde der Beklagten zu 1 und 5 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des [X.], 5. Zivilsenat, vom 19. Dezember 2003 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des [X.] erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Die von der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob eine markenrechtliche (nur schuldrechtlich wirkende) Lizenz hinsichtlich einer von der eingetragenen Marke des Lizenzgebers abweichenden, aber mit dieser verwechslungsfähigen Form erteilt werden kann, ist für die Entscheidung des Falles im Ergebnis ohne Belang (vgl. [X.], [X.]). Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO abgesehen. Die Beklagten zu 1 und 5 tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 153.000 •
Ullmann v. Ungern-Sternberg [X.]
Büscher Schaffert

Meta

I ZR 17/04

28.10.2004

Bundesgerichtshof I. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.10.2004, Az. I ZR 17/04 (REWIS RS 2004, 971)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2004, 971

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.