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Unbegründete Beschwerde gegen Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen
Meta
09.08.2017
Entscheidung
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: LG Memmingen, Entscheidung vom 09.08.2017, Az. 44 T 835/17 (REWIS RS 2017, 6763)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 6763
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, I ZB 78/17, 26.07.2018.
LG Memmingen, 44 T 835/17, 09.08.2017.
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I ZB 78/17 (Bundesgerichtshof)
Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren in Bayern: Voraussetzung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Ausstandsverzeichnisses; Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung …
Voraussetzungen des Auskunftsrechts des Gerichtsvollziehers
Voraussetzungen für Antrag auf Einholung von Drittauskünften
Unzulässige sofortige Beschwerde gegen Erinnerung wegen Beendigung der Zwangsvollstreckung
Sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens
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