Aktenzeichen 44 T 835/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN9K43QNCY9W58HVB

Verknüpfte Entscheidungen

LG Memmingen: Entscheidung vom 09.08.2017

Unbegründete Beschwerde gegen Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 78/17
Bundesgerichtshof, I ZB 78/17, 26.07.2018.
Az. 44 T 835/17
LG Memmingen, 44 T 835/17, 09.08.2017.
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