LG Memmingen, Entscheidung vom 16.03.2017, Az. 44 T 95/17

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Unzulässige sofortige Beschwerde gegen Erinnerung wegen Beendigung der Zwangsvollstreckung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

44 T 95/17

16.03.2017

LG Memmingen

Entscheidung

Sachgebiet: T

Zitier­vorschlag: LG Memmingen, Entscheidung vom 16.03.2017, Az. 44 T 95/17 (REWIS RS 2017, 13860)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 13860

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

44 T 1097/17 (LG Memmingen)

Keine gesonderte Vollstreckungsmaßnahme durch Einholung von Drittauskünften


44 T 1803/16 (LG Memmingen)

Sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens


44 T 1513/16 (LG Memmingen)

Widerspruch gegen eine Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis


44 T 68/17 (LG Memmingen)

Voraussetzungen des Auskunftsrechts des Gerichtsvollziehers


44 T 835/17 (LG Memmingen)

Unbegründete Beschwerde gegen Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen


Referenzen
Wird zitiert von

I ZB 37/17

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.