LG Memmingen, Entscheidung vom 24.01.2017, Az. 44 T 1803/16

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Gegenstand

Sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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44 T 1803/16

24.01.2017

LG Memmingen

Entscheidung

Sachgebiet: T

Zitier­vorschlag: LG Memmingen, Entscheidung vom 24.01.2017, Az. 44 T 1803/16 (REWIS RS 2017, 16833)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 16833


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. I ZB 9/17

Bundesgerichtshof, I ZB 9/17, 14.09.2017.


Az. 44 T 1803/16

LG Memmingen, 44 T 1803/16, 24.01.2017.


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Referenzen
Wird zitiert von

I ZB 9/17

Zitiert

I ZB 27/14

Zitieren mit Quelle:
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