Aktenzeichen I ZB 78/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:260718BIZB78.17.0
RCN:
RCNBUPQAUJK2T7A76B

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.07.2018

Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren in Bayern: Voraussetzung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Ausstandsverzeichnisses; Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher; Darlegungs- und Beweislast im Erinnerungsverfahren

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 78/17
Bundesgerichtshof, I ZB 78/17, 26.07.2018.
Az. 44 T 835/17
LG Memmingen, 44 T 835/17, 09.08.2017.
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