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Zuweisung des Verlustrisikos einer fondsgebundenen Lebensversicherung bei Rückabwicklung nach Widerspruch gemäß § 5a VVG aF
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24.10.2016
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG Nürnberg, Urteil vom 24.10.2016, Az. 8 U 750/16 (REWIS RS 2016, 3503)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 3503
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Bundesgerichtshof, IV ZR 353/16, 21.03.2018.
OLG Nürnberg, 8 U 750/16, 24.10.2016.
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8 O 3747/15 (LG Nürnberg-Fürth)
Fondsverlustrisiko bei Rückabwicklung einer im Policenmodell geschlossenen Lebensversicherung
IV ZR 353/16 (Bundesgerichtshof)
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IV ZR 353/16 (Bundesgerichtshof)
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