Aktenzeichen IV ZR 76/11

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.05.2014

Lebens- und Rentenversicherungsvertrag: Richtlinienkonforme Auslegung der Altregelung über das Erlöschen eines Rücktritts- oder Widerrufsrechts ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie auch bei Nichtbelehrung des Versicherungsnehmers; bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach rechtzeitigem Widerspruch

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Bundesgerichtshof: EuGH-Vorlage vom 28.03.2012

Vorabentscheidungsersuchen des BGH an den EuGH: Vereinbarkeit der Regelung über das Erlöschen eines Rücktritts- oder Widerrufsrechts ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie auch bei Nichtbelehrung des Versicherungsnehmers über das Recht zum Rücktritt oder Widerspruch mit Gemeinschaftsrecht

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