Aktenzeichen IV ZR 80/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:010616UIVZR80.15.0
RCN:
RCNF6MGG9VQRJS5G8E

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.06.2016

Rückabwicklung eines mit einer liechtensteinischen Gesellschaft geschlossenen Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch: Anwendbarkeit deutschen Sachrechts wegen Behandlung des im Inland niedergelassenen Versicherungsmaklers als Mittelsperson

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