Aktenzeichen VI ZR 11/14

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.03.2015

Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten Schweizer Aktiengesellschaft: Prüfung der örtlichen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts in der Berufungs- bzw. Revisionsinstanz; Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen sittenwidriger Schädigung bei Wertlosigkeit der verkauften Aktien

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