Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.04.2011, Az. XI ZR 294/10

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2011, 7709

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 294/10 vom 12. April 2011 in dem Rechtsstreit

[X.] - Az. 17 U 11/10 vom [X.]; [X.] - Az. 2-26 O 135/09 vom 08.12.2009;

Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 12. April 2011 durch [X.] [X.] und [X.] Ellenberger, [X.], [X.]
beschlossen: Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 14. Juli 2010 verkündete Urteil des 17. Zivilsenats des [X.] zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt. Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO). Streitwert: 25.000 •

[X.] Ellenberger [X.] Matthias Pamp

Meta

XI ZR 294/10

12.04.2011

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.04.2011, Az. XI ZR 294/10 (REWIS RS 2011, 7709)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 7709

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