Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.01.2012, Az. XI ZR 411/10

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2012, 9903

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 411/10 vom 24. Januar 2012 in dem Rechtsstreit

[X.]. 17 [X.] vom 03.11.2010; [X.] - Az. 2-19 O 291/09 vom 21.05.2010;

Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 24. Januar 2012 durch [X.] [X.], [X.], die Richterin [X.] und [X.] Ellenberger und [X.]

beschlossen:
Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 3. November 2010 verkündete Urteil des 17. Zivilsenats des [X.] zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt. Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO). Streitwert: 50.000 •

[X.] [X.] Maihold
Matthias Pamp

Meta

XI ZR 411/10

24.01.2012

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.01.2012, Az. XI ZR 411/10 (REWIS RS 2012, 9903)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 9903

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