Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.07.2006, Az. IX ZR 81/05

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 2501

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] BESCHLUSS [X.] ZR 81/05 vom 20. Juli 2006 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.], [X.] Ganter und [X.], die Richterin [X.] und [X.] [X.] am 20. Juli 2006 beschlossen: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des [X.] vom 7. April 2005 wird zugelassen, soweit der Anspruch der Klägerin auf Zahlung von 42.262,65 • nebst Zinsen abgewiesen worden ist. Die weitergehende Nichtzulassungsbeschwerde wird als unzuläs-sig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, soweit die Nichtzulassungsbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist. Inso-weit beträgt der Wert des Beschwerdegegenstandes für die [X.] 1.173,22 • und für die außergerichtlichen Kosten 43.435,87 • mit der Maßgabe, dass diese im Verhältnis zum [X.] nur in Höhe von 2,7 % anzusetzen sind. Gründe: Hinsichtlich des Klageantrags zu 3. - des Anspruchs auf Zinsen für ver-spätet gezahlte Leasingraten - hat die Klägerin Zulassungsgründe im Sinne des 1 - 3 - § 543 Abs. 2 ZPO nicht schlüssig dargelegt (§ 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO). Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen. Dr. [X.] [X.] [X.] [X.] Dr. [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 06.09.2004 - 9 O 659/03 - [X.], Entscheidung vom 07.04.2005 - [X.]/04 -

Meta

IX ZR 81/05

20.07.2006

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.07.2006, Az. IX ZR 81/05 (REWIS RS 2006, 2501)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 2501

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.