Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 29.09.2023, Az. 1 BvR 795/21

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2023, 6809

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Unter Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. [X.] 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts (…) für die Beschwerdeführer auf 150.000 Euro (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

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1 BvR 795/21

29.09.2023

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 8. April 2021, Az: 6 V 1857/20, Beschluss

§ 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 29.09.2023, Az. 1 BvR 795/21 (REWIS RS 2023, 6809)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 6809

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