Aktenzeichen XI B 125/12

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RCN4HERQS8LDE354PV

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 06.02.2013

Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung - Anforderungen an das Bestehen eines Arrestgrundes - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Keine Verkürzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch richterliches Ermessen - Verwertungsverbot von Erkenntnissen aus einer Telefonüberwachung

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