Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.08.2016, Az. 4 StR 333/16

4. Strafsenat | REWIS RS 2016, 7116

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2016:040816B4STR333.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
4 StR 333/16
vom
4. August
2016
in der Strafsache
gegen

wegen
bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht
geringer Menge
[X.]:[X.]:BGH:2016:040816B4STR333.16.0

Der 4. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des [X.] und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 4. August
2016 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:
1.
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 14.
März 2016 wird der Schuldspruch aus den Gründen der Antragsschrift
des [X.] da-hin geändert, dass der Angeklagte wegen bandenmäßigen uner-laubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen verurteilt wird.
In dem danach verbleiben-den Umfang hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des [X.] ergeben.

2.
Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.

3.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-gen.
[X.]

Roggenbuck Cierniak

Mutzbauer Bender

Meta

4 StR 333/16

04.08.2016

Bundesgerichtshof 4. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.08.2016, Az. 4 StR 333/16 (REWIS RS 2016, 7116)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 7116

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.