BayObLG München, Entscheidung vom 29.06.2020, Az. 204 StObWs 102/20

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Gegenstand

Verteidiger, Bewilligung, Rechtsbeschwerde, Strafvollstreckungskammer, Justizvollzugsanstalt, Ermessen, Verletzung, Generalstaatsanwaltschaft, Ablehnung, Aufhebung, Strafvollzug, Ermessensreduzierung, Feststellung, Anspruch, Recht auf faires Verfahren, Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, ermessensfehlerfreie Entscheidung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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204 StObWs 102/20

29.06.2020

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 29.06.2020, Az. 204 StObWs 102/20 (REWIS RS 2020, 10733)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 10733

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Referenzen
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Zitiert

2 BvR 2076/08

2 BvR 988/10

2 BvR 2299/13

1 Vollz (Ws) 401/15

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