Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch eines Strafgefangenen auf umfassende Einsicht in seine Krankenakte - Versagung der Akteneinsicht ohne Darlegung von dem Einsichtsrecht entgegenstehenden, hinreichend gewichtigen Belangen verletzt Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) - zudem Berücksichtigung des Art 8 MRK - überdies Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch unbegründete Zurückweisung von Rechtsmitteln trotz Abweichung von Rspr des BVerfG
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