3. Strafsenat | REWIS RS 2023, 8769
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Strafvollstreckungskammer, Rechtsbeschwerdegericht, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Strafvollzugsverfahren, Beschwerdewert, Glaubhaftmachung, Gerichtliche Überprüfung, Ermessensentscheidung, Feststellungsinteresse, Kostenentscheidung, Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens, Gerichtliche Entscheidung, Angefochtener Beschluss, Aufklärungsrüge, Verlegungsgrund, Rechtsfehler, Allgemeine Sachrüge, Verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Kenntniserlangung
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21.11.2023
BayObLG 3. Strafsenat
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 21.11.2023, Az. 203 StObWs 142/23 (REWIS RS 2023, 8769)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 8769
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