Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 14.05.2018, Az. 2 BvR 883/18

2. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2018, 9266

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Ablehnung des Erlasses einer eA zur Verhinderung einer Abschiebung nach Italien: Unzulässigkeit mangels hinreichender Begründung - keine Vorlagepflicht gem Art 267 AEUV in Eilverfahren - hinreichende fachgerichtliche Abwägung der Zumutbarkeit, das Hauptsacheverfahren von Italien aus zu führen


Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1

1. Nach § 32 Abs. 1 [X.] kann das [X.] im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

2

Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen. Dabei haben die Gründe, welche der Beschwerdeführer für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen [X.] anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Bei offenem Ausgang des [X.] muss das [X.] die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die [X.], wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. [X.] 76, 253 <255>).

3

2. Die erhobene Verfassungsbeschwerde des Antragstellers ist bisher - auch unter Berücksichtigung reduzierter Anforderungen in extremen Eilfällen (vgl. [X.], Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17 -, juris, Rn. 3) - mangels ausreichender Begründung unzulässig. Für eine Folgenabwägung ist daher kein Raum.

4

Eine hinreichende Begründung fehlt insbesondere bei der vom Beschwerdeführer in den Mittelpunkt gestellten Rüge, das Verwaltungsgericht habe wegen mehrerer Fragen, deren Klärung dem [X.] obliege, die Sache dort vorlegen müssen. Dabei geht der Beschwerdeführer nicht darauf ein, dass in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes keine Vorlagepflicht besteht (vgl. [X.], Urteil vom 27. Oktober 1982, [X.]. 35/82, juris, Rn. 9). Der Beschwerdeführer fordert ersatzweise eine Interessenabwägung zu der Frage, ob es ihm zuzumuten sei, von [X.] aus das Hauptsacheverfahren zu führen. Dabei setzt er sich nicht damit auseinander, dass das Verwaltungsgericht eine entsprechende Abwägung auf Seite 4 seines Beschlusses in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise vorgenommen hat.

5

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 883/18

14.05.2018

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer

Ablehnung einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvR

vorgehend VG Stuttgart, 8. Mai 2018, Az: A 5 K 5383/18, Beschluss

§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 58 AufenthG 2004

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 14.05.2018, Az. 2 BvR 883/18 (REWIS RS 2018, 9266)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 9266

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 2719/20 (Bundesverfassungsgericht)

Erfolgloser Eilantrag bzgl des versammlungsrechtlichen Verbots einer "Abseilaktion" von einer Autobahnbrücke - Folgenabwägung


2 BvR 602/15 (Bundesverfassungsgericht)

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Abschiebung einer somalischen Familie mit Kleinstkind nach Italien …


2 BvR 3024/14, 2 BvR 177/15, 2 BvR 601/15 (Bundesverfassungsgericht)

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Abschiebung einer Familie mit Kleinstkind nach Italien - …


1 BvR 1654/22 (Bundesverfassungsgericht)

Erfolgreicher Eilantrag bzgl Zurückweisung einer Anhörungsrüge in familiengerichtlichem Verfahren - mögliche Verletzung von Art 103 …


2 BvR 1872/17 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) hinsichtlich der Gewährung von …


Referenzen
Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.