Großer Senat | REWIS RS 2018, 2279
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
(Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16)
Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 27. Oktober 2015 (BFHE 251, 349, BStBl II 2016, 81) über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG) die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragungsvorgang zu ermitteln sei, ist der Rechtsgrund für eine Entscheidung des Großen Senats des BFH entfallen .
Das Verfahren GrS 1/16 wird eingestellt.
Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren [X.] hat der [X.] des [X.] ([X.]) mit Beschluss vom 10. Oktober 2018 den Vorlagebeschluss an den [X.] des [X.] vom 27. Oktober 2015 [X.] ([X.]E 251, 349, [X.], 81) aufgehoben. Der Rechtsgrund für eine Entscheidung des [X.]s des [X.] in dem Verfahren GrS 1/16 ist damit entfallen.
Meta
30.10.2018
Beschluss
vorgehend BFH, 10. Oktober 2018, Az: X R 28/12, Beschluss
§ 6 Abs 5 S 3 EStG 2002, EStG VZ 2005
Zitiervorschlag: Bundesfinanzhof, Beschluss vom 30.10.2018, Az. GrS 1/16 (REWIS RS 2018, 2279)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 2279
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesfinanzhof, GrS 1/16, 30.10.2018.
Bundesfinanzhof, X R 28/12, 30.10.2018.
Bundesfinanzhof, X R 28/12, 27.10.2015.
Bundesfinanzhof, X R 28/12, 19.03.2014.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
(Beendigung der Verfahren X R 28/12 und GrS 1/16strenge oder modifizierte Trennungstheorie bei teilentgeltlichen Übertragungen) …
Gemischt genutztes Arbeitszimmer
Gemischt genutztes Arbeitszimmer - Ausschluss eines für den Lastentransport hergerichteten VW-Transporters von der Anwendung der …
Gemischt genutzte Nebenräume
VIII R 23/17 (Bundesfinanzhof)
Verfahrensgegenstand bei Ergehen mehrerer Änderungsbescheide während des Revisionsverfahrens; Berücksichtigung einer Umsatzsteuervorauszahlung im Jahr der wirtschaftlichen …
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.