10. Senat | REWIS RS 2018, 2278
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(Beendigung der Verfahren X R 28/12 und GrS 1/16strenge oder modifizierte Trennungstheorie bei teilentgeltlichen Übertragungen) wegen Abhilfe durch das FA
NV: Nachdem das FA dem Begehren der Kläger im zugrunde liegenden Revisionsverfahren X R 28/12 abgeholfen hat, war dieses Verfahren sowie das beim Großen Senat des BFH geführte Verfahren GrS 1/16 ohne Entscheidung über die vorgelegte Rechtsfrage (Ermittlung eines eventuellen Gewinns aus teilentgeltlichen Übertragungen nach der strengen oder modifizierten Trennungstheorie) zu beenden .
Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache werden die Kosten des gesamten Verfahrens nach § 143 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil des [X.], [X.], vom 23. Mai 2012 14 K 2982/10 ist gegenstandslos.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) hat mit Änderungsbescheid vom 2. Oktober 2018 dem Begehren der Kläger und Revisionskläger (Kläger) in vollem Umfang abgeholfen. Anschließend haben beide Beteiligte den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Daraufhin hat der beschließende Senat seinen Vorlagebeschluss an den [X.] des [X.] ([X.]) vom 27. Oktober 2015 [X.] ([X.]E 251, 349, [X.], 81) aufgehoben, weil nach der Erledigung des der Vorlage zugrundeliegenden Rechtsstreits kein Bedarf mehr für eine Entscheidung des [X.]s des [X.] über die vorlegte Rechtsfrage besteht. Der [X.] des [X.] hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2018 das bei ihm geführte Verfahren GrS 1/16 eingestellt.
Die nunmehr für das Klage- und Revisionsverfahren zu treffende Kostenentscheidung folgt aus der --grundsätzlich zwingenden-- Regelung des § 138 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung. Auf die Erfolgsaussichten des für erledigt erklärten Rechtsstreits kommt es dabei nicht an.
Meta
30.10.2018
Beschluss
vorgehend BFH, 30. Oktober 2018, Az: GrS 1/16, Beschluss
§ 6 Abs 5 S 3 EStG 2002, § 138 FGO, EStG VZ 2005
Zitiervorschlag: Bundesfinanzhof, Beschluss vom 30.10.2018, Az. X R 28/12 (REWIS RS 2018, 2278)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 2278
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesfinanzhof, GrS 1/16, 30.10.2018.
Bundesfinanzhof, X R 28/12, 30.10.2018.
Bundesfinanzhof, X R 28/12, 27.10.2015.
Bundesfinanzhof, X R 28/12, 19.03.2014.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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