30. Senat | REWIS RS 2012, 1839
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Markenbeschwerdeverfahren – "Aus Akten werden Fakten" – von Hause aus unterscheidungskräftiger Werbespruch – zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung ist der Werbespruch zu einem branchenüblichen Werbemittel geworden - keine Markenschutzfähigkeit – keine Unterscheidungskraft – Zulassung der Rechtsbeschwerde: auf welchen Zeitpunkt ist für die Feststellung absoluter Schutzhindernisse abzustellen?
Aus Akten werden Fakten
Ein von Hause aus unterscheidungskräftiger Werbespruch kann nicht als Marke geschützt werden, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung zu einem branchenüblichen Werbemittel geworden ist.
…
hat der 30. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 5. Juli 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] Prof. Dr. Hacker, der Richterin Winter und des [X.] am Amtsgericht Backes
beschlossen:
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Meta
29.10.2012
Beschluss
Sachgebiet: W (pat)
Zitiervorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 29.10.2012, Az. 30 W (pat) 40/11 (REWIS RS 2012, 1839)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 1839
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundespatentgericht, 30 W (pat) 40/11, 07.11.2013.
Bundespatentgericht, 30 W (pat) 40/11, 29.10.2012.
Bundesgerichtshof, I ZB 71/12, 18.04.2013.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
30 W (pat) 42/11 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – "Fakten statt Akten" – von Hause aus unterscheidungskräftiger Werbespruch – zum Zeitpunkt der …
30 W (pat) 42/11 (Bundespatentgericht)
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I ZB 39/16 (Bundesgerichtshof)
I ZB 71/12 (Bundesgerichtshof)
Markeneintragung: Beurteilungszeitpunkt für die Prüfung der Unterscheidungskraft - Aus Akten werden Fakten
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