Aktenzeichen I ZB 71/12

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ECLI:
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RCN:
RCNNHVGURJGMM33PFF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.04.2013

Markeneintragung: Beurteilungszeitpunkt für die Prüfung der Unterscheidungskraft - Aus Akten werden Fakten

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 71/12
Bundesgerichtshof, I ZB 71/12, 18.04.2013.
Az. 30 W (pat) 40/11
Bundespatentgericht, 30 W (pat) 40/11, 07.11.2013. Bundespatentgericht, 30 W (pat) 40/11, 29.10.2012.
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