Aktenzeichen 30 W (pat) 40/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNE9P2YXEFLT3T8GW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 07.11.2013

Markenbeschwerdeverfahren – "Aus Akten werden Fakten" – keine Unterscheidungskraft – zum Beurteilungszeitpunkt für die Prüfung der Unterscheidungskraft

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 29.10.2012

Markenbeschwerdeverfahren – "Aus Akten werden Fakten" – von Hause aus unterscheidungskräftiger Werbespruch – zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung ist der Werbespruch zu einem branchenüblichen Werbemittel geworden - keine Markenschutzfähigkeit – keine Unterscheidungskraft – Zulassung der Rechtsbeschwerde: auf welchen Zeitpunkt ist für die Feststellung absoluter Schutzhindernisse abzustellen?

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Verfahrensgang

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Az. 30 W (pat) 40/11
Bundespatentgericht, 30 W (pat) 40/11, 07.11.2013. Bundespatentgericht, 30 W (pat) 40/11, 29.10.2012.
Az. I ZB 71/12
Bundesgerichtshof, I ZB 71/12, 18.04.2013.
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