Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 23.11.2011, Az. 1 BvR 2613/11

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2011, 1179

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Kammerbeschluss ohne Begründung


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 BvR 2613/11

23.11.2011

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BFH, 24. August 2011, Az: V S 16/11, Beschluss

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 23.11.2011, Az. 1 BvR 2613/11 (REWIS RS 2011, 1179)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 1179


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 2613/11

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2613/11, 23.11.2011.


Az. V S 16/11

Bundesfinanzhof, V S 16/11, 24.08.2011.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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