Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 16.08.2017, Az. 1 BvR 1584/17

1. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2017, 6554

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Nichtannahme einer Urteilsverfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Sache mangels eines besonders schweren Nachteils iSd § 93a Abs 2 BVerfGG - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters (§ 72 Abs 1 SGG) kann Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG sowie Gehörsanspruch gem Art 103 Abs 1 GG verletzen


Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen Beschlüsse von Sozialgerichten in [X.] nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch.

2

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht vorliegen. Ihr kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführerin angezeigt, insbesondere droht ihr kein besonders schwerer Nachteil.

3

Auf die Frage, ob das Sozialgericht - ausgehend von der angenommenen Prozessunfähigkeit der Beschwerdeführerin - die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Abs. 1 SGG unter Überspannung der für eine Ausnahme hiervon geltenden Anforderungen und damit unter Beeinträchtigung von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verneint hat, kommt es danach nicht an. Die Begründung, im Interesse einer noch zeitnahen Entscheidung werde von der Bestellung eines besonderen Vertreters abgesehen, setzt sich allerdings ohne ausdrückliche oder sonst erkennbare Begründung in deutlichen Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ([X.], 176 <178 f.>; BSG, Urteil vom 15. November 2012 - [X.] [X.] 23/11 R -, [X.]-1500 § 72 Nr. 2 Rn. 9 f.).

4

Die weiterhin mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob die angegriffenen Entscheidungen auf Erwägungen gegründet werden durften, zu denen die Beschwerdeführerin mangels Prozessfähigkeit möglicherweise nicht in einer ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör genügenden Weise Stellung nehmen konnte, braucht damit ebenfalls nicht entschieden zu werden.

5

Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

6

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 1584/17

16.08.2017

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend BSG, 30. Mai 2017, Az: B 8 SO 31/17 S, Beschluss

Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, §§ 41ff SGB 12, § 41 SGB 12, § 72 Abs 1 SGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 16.08.2017, Az. 1 BvR 1584/17 (REWIS RS 2017, 6554)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 6554

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 1547/17 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Teilweise Parallelentscheidung


1 BvR 2266/16 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Bloße Verweisung auf Rspr eines Landesverfassungsgerichts erfüllt nicht die Anforderungen der §§ 23 Abs …


1 BvR 2195/14 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Fachgerichtliche Versagung von einstweiligem Rechtsschutz bei entsprechendem Anerkenntnis der Gegenseite begründet keinen "besonders schweren …


1 BvR 1617/20 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Zum Erfordernis eines besonderen Interesses an der nachträglichen Feststellung eines Verstoßes gegen die prozessuale …


1 BvR 1655/21 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Sachaufklärung im familiengerichtlichen Verfahren über die Aufrechterhaltung eines Sorgerechtsentzugs …


Referenzen
Wird zitiert von

B 1 KR 45/20 B

B 1 KR 73/18 B

B 1 KR 80/20 B

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.