Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen[X.] ZR 187/98vom18. Oktober 2001in dem [X.] hat am 18. Oktober 2001 durchden Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Erdmann und die [X.]. [X.], [X.], Pokrant und [X.]:Die mit Beschluß vom 16. August 2001 auf 200.000,-- DM erfolgteFestsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren wird wie [X.]:In der Revisionsinstanz war aufgrund der Rechtsmittel der Parteien überden Klageantrag zu [X.] und über die Widerklage zu entscheiden.Der [X.] hat auf der Grundlage des [X.] vom 17. August 1998 für den Klageantrag zu [X.]einen Wert von 50.000,-- DM und für die Widerklage einen Wert von150.000,-- DM der Streitwertfestsetzung zugrunde gelegt, insgesamt200.000,-- DM. Durch den Streitwertbeschluß vom 17. August 1998 [X.] Berufungsgericht klargestellt, daß der Gesamtstreitwert von1.250.000,-- DM sich zusammensetzt aus dem Wert von 1 Mio. DM fürden durch Teilurteil vom 18. Juli 1991 beschiedenen Teil der Klagesowie von jeweils 50.000,-- DM für die Klageanträge zu [X.] und 4 und150.000,-- DM für die Widerklage.Der [X.] sieht keine Veranlassung von diesen [X.] - gegen die die Parteien auch keine Einwendungenerheben - abzuweichen.Erdmann[X.][X.]PokrantBüscher
Meta
18.10.2001
Bundesgerichtshof I. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.10.2001, Az. I ZR 187/98 (REWIS RS 2001, 985)
Papierfundstellen: REWIS RS 2001, 985
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.