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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (Familienasyl/minderjähriger Flüchtling); Revisionszulassung
Die Entscheidung des [X.] für das [X.] über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 13. März 2020 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann der Klärung der Frage dienen, auf welchen Zeitpunkt für die Feststellung der Minderjährigkeit des Schutzberechtigten im Sinne des § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 [X.] abzustellen ist (vgl. Vorlagebeschluss des Senats vom 15. August 2019 - 1 C 32.18 - [X.] 67 Nr. 11).
Meta
1 B 28/20, 1 B 28/20 (1 C 35/20)
06.07.2020
Bundesverwaltungsgericht 1. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 13. März 2020, Az: 14 A 2778/17.A, Urteil
§ 26 AsylVfG 1992, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 06.07.2020, Az. 1 B 28/20, 1 B 28/20 (1 C 35/20) (REWIS RS 2020, 3967)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 3967
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 B 15/23, 1 B 15/23 (1 C 6/23) (Bundesverwaltungsgericht)
Teilweise unzulässige Beschränkung der Revisionszulassung durch das Oberverwaltungsgericht; Einreise- und Aufenthaltsverbot
2 B 3/20 (Bundesverwaltungsgericht)
Keine erneute Beteiligung des Personalrats bei Heilung eines Mangels der Disziplinarklage
2 B 13/23 (Bundesverwaltungsgericht)
Keine Bindung im Disziplinarverfahren an strafgerichtliche Feststellungen zur Strafzumessung
2 B 42/12 (Bundesverwaltungsgericht)
Bundespolizist; Zulage für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige
2 B 90/13 (Bundesverwaltungsgericht)
Zur maßgeblichen laufbahnrechtlichen Regelung für die Berücksichtigung einer Ausbildung als ruhegehaltfähige Dienstzeit; zu den Voraussetzungen …
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