Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.06.2007, Az. I ZR 80/04

I. Zivilsenat | REWIS RS 2007, 3519

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[X.] ZR 80/04vom 11. Juni 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der I. Zivilsenat des [X.] hat am 11. Juni 2007 durch [X.] und [X.] v. Ungern-Sternberg, [X.], Dr. Schaffert und [X.] beschlossen: Der am 29. März 2007 verkündete Beschluss wird wie folgt [X.]: 1. Tenor des Beschlusses: In [X.]. b wird die Wendung "zu dem in Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie genannten Zeitpunkt" ersetzt durch die Wendung "am 1. Juli 1995". 2. Gründe des Beschlusses: a) In [X.] 16 Satz 1 wird die Zahl "13" durch die Zahl "10" ersetzt. b) In [X.] 20 Satz 3 werden die Wendung "Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie genannten Zeitpunkt" durch die Wendung "Absatz 1 genannten Zeitpunkt (1.7.1995)" und das Wort "erfüllen" durch das Wort "erfüllten" ersetzt. c) In [X.] 21 Satz 1 wird die Wendung "Artikel 13" gestri-chen und das Wort "werden" durch das Wort "waren" er-setzt. - 3 - d) In [X.] 24 Satz 1 wird die Zahl "13" durch die Zahl "10" ersetzt und nach dem Wort "erfüllt" das Wort "hat" [X.]. Gründe: 1 Die Änderungen betreffen nach § 319 ZPO zu berichtigende offenbare Unrichtigkeiten. Diese haben ihren gemeinsamen Grund darin, dass an den genannten Stellen des Beschlusses auf die [X.] in ihrer ur-sprünglichen Fassung (Richtlinie 93/98/[X.] vom 29.10.1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwand-ter Schutzrechte, [X.]. Nr. L 290 vom 24.11.1993 [X.]) Bezug genommen wird, nicht - wie zu Beginn des Beschlusstenors und unter [X.] 10 der Gründe des Beschlusses angegeben - auf die inhaltsgleiche kodifizierte Fassung der [X.] (Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments
- 4 - und des [X.] über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte, [X.]. Nr. L 372 vom 27.12.2006 S. 12). Bornkamm v. Ungern-Sternberg [X.]

Schaffert Kirchhoff Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom [X.] - 3 O 316/02 - [X.], Entscheidung vom 19.05.2004 - 2 U 38/03 -

Meta

I ZR 80/04

11.06.2007

Bundesgerichtshof I. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.06.2007, Az. I ZR 80/04 (REWIS RS 2007, 3519)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 3519

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