Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.03.2005, Az. I ZR 30/02

I. Zivilsenat | REWIS RS 2005, 4385

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[X.] 30/02 vom 21. März 2005 in dem Rechtsstreit

- 2 - Der I. Zivilsenat des [X.] hat am 21. März 2005 durch [X.] Dr. Ullmann und [X.] v. Ungern-Sternberg, Prof. [X.], Pokrant und Dr. Schaffert beschlossen:

Das Senatsurteil vom 2. Dezember 2004 wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß auf Seite 17 Absatz 3 Zeile 1 das Wort "[X.]" durch das Wort "Revisionserwiderung" ersetzt wird.

[X.] Bornkamm

Pokrant Schaffert

Meta

I ZR 30/02

21.03.2005

Bundesgerichtshof I. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.03.2005, Az. I ZR 30/02 (REWIS RS 2005, 4385)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 4385

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