Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.02.2006, Az. II ZR 246/04

II. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 4984

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 246/04 vom 15. Februar 2006 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des [X.] hat am 15. Februar 2006 durch [X.], [X.], [X.] und [X.] einstimmig beschlossen: Die Revision gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des [X.] vom 8. Oktober 2004 wird nach § 552 a ZPO i.V.m. § 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO auf Kosten des [X.] zurückgewiesen. Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss des Senats vom 28. November 2005 Bezug genommen. Die Stellungnahme des [X.] vom 6. Februar 2006 gibt zu einer abweichen-den Beurteilung keinen Anlass. Streitwert: 9.665,00 • [X.] [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 02.02.2004 - 33 O 1213/03 - [X.], Entscheidung vom 08.10.2004 - 5 U 749/04 -

Meta

II ZR 246/04

15.02.2006

Bundesgerichtshof II. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.02.2006, Az. II ZR 246/04 (REWIS RS 2006, 4984)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 4984

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.