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PDF anzeigen[X.] ZR 43/04 vom 7. November 2005 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des [X.] hat am 7. November 2005 durch [X.], [X.], [X.] und [X.] einstimmig beschlossen: Die Revision gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des [X.] vom 16. Januar 2004 wird nach § 552 a ZPO i.V.m. § 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO auf Kosten des [X.] zurückgewiesen. Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss des Senats vom 19. September 2005 Bezug genommen. Streitwert: 1.780.573,90 • Goette Kurzwelly [X.] Strohn Reichart Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 18.02.2003 - 24 O 22/02 - [X.], Entscheidung vom 16.01.2004 - [X.]/03 -
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07.11.2005
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.11.2005, Az. II ZR 43/04 (REWIS RS 2005, 990)
Papierfundstellen: REWIS RS 2005, 990
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