Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen [X.]/02
vom 31. Januar 2005 in dem Rechtsstreit
[X.] hat am 31. Januar 2005 durch [X.] h.c. Röhricht und [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen:
Das Senatsurteil vom 8. November 2004 wird gemäß § 319 ZPO berichtigt. Statt "Urt. v. 15. Februar 1996 - [X.]" auf Seite 6 und 7 und "Sen.Urt. v. 15. Februar 1996 - [X.]" auf Seite 8 muß es jeweils richtig heißen: [X.], Urt. v. 15. Februar 1996 - [X.]/94.
Röhricht [X.] [X.]
Strohn [X.]
Meta
31.01.2005
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 31.01.2005, Az. II ZR 300/02 (REWIS RS 2005, 5230)
Papierfundstellen: REWIS RS 2005, 5230
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.