Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 31.01.2005, Az. II ZR 300/02

II. Zivilsenat | REWIS RS 2005, 5230

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[X.]/02
vom 31. Januar 2005 in dem Rechtsstreit

[X.] hat am 31. Januar 2005 durch [X.] h.c. Röhricht und [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen:
Das Senatsurteil vom 8. November 2004 wird gemäß § 319 ZPO berichtigt. Statt "Urt. v. 15. Februar 1996 - [X.]" auf Seite 6 und 7 und "Sen.Urt. v. 15. Februar 1996 - [X.]" auf Seite 8 muß es jeweils richtig heißen: [X.], Urt. v. 15. Februar 1996 - [X.]/94.
Röhricht [X.] [X.]

Strohn [X.]

Meta

II ZR 300/02

31.01.2005

Bundesgerichtshof II. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 31.01.2005, Az. II ZR 300/02 (REWIS RS 2005, 5230)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 5230

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Referenzen
Wird zitiert von

II ZR 300/08

II ZR 243/09

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