Aktenzeichen II ZR 243/09

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ECLI:
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RCN:
RCNJYK478L3E5482DM

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.02.2011

Haftung der GbR-Gesellschafter für Gesellschaftsschulden: Minderung des Haftungsbetrages der Gesellschafter durch Tilgungen aus dem Gesellschaftsvermögen bei quotaler Haftungsbeschränkung und Teilverzicht gegenüber einzelnen Gesellschaftern

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