Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 30.03.2021, Az. 2 BvR 502/20

2. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2021, 7329

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung - kein Rechtsschutzinteresse bei Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde und fehlenden Gründen für Überschreitung des Mindestwertes


Tenor

Der Antrag auf Festsetzung des [X.] wird verworfen.

Gründe

1

Der Antrag auf Festsetzung des [X.] ist unzulässig, da es an einem dahingehenden Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

2

Der Gegenstandswert für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird nach § 37 Abs. 2 Satz 2 [X.] in Verbindung mit § 14 Abs. 1 [X.] festgesetzt. Danach ist der Gegenstandswert unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers nach billigem Ermessen zu bestimmen, jedoch nicht unter 5.000 Euro. In objektiver Hinsicht kommt auch dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde für die Bemessung des [X.] Bedeutung zu. Wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, über sie also nicht inhaltlich befunden, ist es deshalb im Regelfall nicht gerechtfertigt, über den gesetzlichen Mindestwert hinauszugehen. In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des [X.] (vgl. [X.] 79, 365 <369>; [X.], Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 21. Januar 2021 - 2 BvR 1912/20 -, Rn. 2 m.w.N.).

3

Der vorliegende Fall bietet keinen Anlass, von dieser Regel abzuweichen. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Anhaltspunkte, die es gleichwohl rechtfertigen könnten, für das Verfassungsbeschwerdeverfahren einen über den gesetzlichen Mindestbetrag hinausgehenden Gegenstandswert festzusetzen, sind mit der Antragsbegründung nicht dargetan und auch sonst nicht ersichtlich.

4

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 502/20

30.03.2021

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend VG Chemnitz, 12. Februar 2020, Az: 6 L 775/19.A, Beschluss

§ 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 30.03.2021, Az. 2 BvR 502/20 (REWIS RS 2021, 7329)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 7329

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 443/16 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung von Anträge auf Gegenstandswertfestsetzung im eA- und Verfassungsbeschwerdeverfahren - kein Rechtsschutzbedürfnis bei Nichtannahme der …


2 BvR 2552/08 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung wegen Unzulässigkeit: Kein Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich den Mindestwert übersteigender Gegenstandswertfestsetzung bei …


1 BvR 1179/08 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung bei Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne nähere …


2 BvR 1912/20 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis


1 BvR 2119/17 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: fehlendes Rechtsschutzinteresse für Wertfestsetzung bei Rücknahme der Verfassungsbeschwerde …


Referenzen
Wird zitiert von

1 BvR 2152/20

Zitiert

2 BvR 1912/20

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.