Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 21.01.2021, Az. 2 BvR 1912/20

2. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2021, 9326

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis


Tenor

Der Antrag auf Festsetzung des [X.] wird verworfen.

Gründe

1

Der Antrag auf Festsetzung des [X.] ist unzulässig, da es an einem Rechtschutzbedürfnis fehlt.

2

Der Gegenstandswert für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird nach § 37 Abs. 2 Satz 2 [X.] in Verbindung mit § 14 Abs. 1 [X.] festgesetzt. Danach ist der Gegenstandswert unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers nach billigem Ermessen zu bestimmen, jedoch nicht unter 5.000 Euro. In objektiver Hinsicht kommt auch dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde für die Bemessung des [X.] Bedeutung zu. Wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, über sie also nicht inhaltlich befunden, ist es deshalb im Regelfall nicht gerechtfertigt, über den gesetzlichen Mindestwert hinauszugehen. In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des [X.] (vgl. u.a. [X.] 79, 365 <369>; [X.], Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 13. Januar 2010 - 2 BvR 2552/08 -, Rn. 2; Beschluss der [X.] des [X.] vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 443/16 -, juris).

3

Vorliegend wurde die Verfassungsbeschwerde mit Schreiben vom 9. Oktober 2020 für erledigt erklärt. Ebenso wie im Fall einer nicht begründeten Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bedurfte es auch aufgrund der hier erfolgten Erledigungserklärung keiner inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt und den sich stellenden Rechtsfragen. Anhaltspunkte, die es vorliegend rechtfertigen könnten, einen über den gesetzlichen Mindestbetrag hinausgehenden Gegenstandswert festzusetzen, wurden mit dem Antrag auf Festsetzung des [X.] nicht dargetan und sind auch sonst nicht ersichtlich. Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, hier über den gesetzlichen Mindestwert hinauszugehen. Entsprechend besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des [X.].

Meta

2 BvR 1912/20

21.01.2021

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend VG Gera, 22. Juni 2020, Az: 2 K 350/20 Ge, Urteil

§ 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 21.01.2021, Az. 2 BvR 1912/20 (REWIS RS 2021, 9326)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 9326

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 2119/17 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: fehlendes Rechtsschutzinteresse für Wertfestsetzung bei Rücknahme der Verfassungsbeschwerde …


1 BvR 443/16 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung von Anträge auf Gegenstandswertfestsetzung im eA- und Verfassungsbeschwerdeverfahren - kein Rechtsschutzbedürfnis bei Nichtannahme der …


1 BvR 1179/08 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung bei Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne nähere …


2 BvR 502/20 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung - kein Rechtsschutzinteresse bei Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde und fehlenden Gründen …


2 BvR 2263/16 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung eines mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässigen Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde


Referenzen
Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.