Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 13.01.2010, Az. 2 BvR 2552/08

2. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2010, 10502

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung wegen Unzulässigkeit: Kein Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich den Mindestwert übersteigender Gegenstandswertfestsetzung bei Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde


Gründe

1

Der Antrag auf Festsetzung des [X.] ist unzulässig. Für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren ist hier der gesetzliche Mindestwert nach § 37 Abs. 2 Satz 2 [X.] in Höhe von 4.000 € maßgebend. Für die Festsetzung eines darüber hinaus gehenden Wertes ist ein Rechtsschutzbedürfnis weder dargetan noch sonst erkennbar.

2

1. Der Gegenstandswert für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird gesondert nach § 37 Abs. 2 Satz 2 [X.] in Verbindung mit § 14 Abs. 1 [X.] festgesetzt. Danach ist der Gegenstandswert unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers nach billigem Ermessen zu bestimmen, jedoch nicht unter 4.000 €. In objektiver Hinsicht kommt auch dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde für die Bemessung des [X.] Bedeutung zu. Wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, über sie also nicht inhaltlich befunden, ist es deshalb im Regelfall nicht gerechtfertigt, über den gesetzlichen Mindestwert hinaus zu gehen. In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des [X.] (vgl. [X.] 79, 365 <369>; [X.], Beschluss des [X.] vom 25. Mai 1999 - 2 BvR 1790/94 -, NJW 2000, S. 1399; Beschluss der 3. Kammer des [X.] vom 24. April 2008 - 1 BvR 206/08 -, juris ).

3

2. Der vorliegende Fall bietet keinen Anlass, von dieser Regel abzuweichen. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Anhaltspunkte, die es gleichwohl rechtfertigen könnten, für das Verfassungsbeschwerdeverfahren einen über den gesetzlichen Mindestbetrag hinausgehenden Gegenstandswert festzusetzen, sind mit der Antragsbegründung nicht dargetan und auch sonst nicht ersichtlich.

Meta

2 BvR 2552/08

13.01.2010

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 3. Kammer

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 14. November 2008, Az: 1 L 21/08, Beschluss

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 13.01.2010, Az. 2 BvR 2552/08 (REWIS RS 2010, 10502)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 10502

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 1179/08 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung bei Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne nähere …


1 BvR 443/16 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung von Anträge auf Gegenstandswertfestsetzung im eA- und Verfassungsbeschwerdeverfahren - kein Rechtsschutzbedürfnis bei Nichtannahme der …


2 BvR 1912/20 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis


1 BvR 3165/15 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung bei Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde


1 BvR 461/17 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses: keine Gründe für Überschreitung des …


Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.