Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 09.11.2004, Az. 1 BvR 684/98

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Teilweise Unvereinbarkeit des Opferentschädigungsgesetzes mit Art. 3 Abs. 1 in Verb. mit Art. 6 Abs. 1 GG: keine Versorgungsleistungen für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei Übernahme der Kinderbetreuung durch den überlebenden Elternteil. Zum Erfordernis verfassungsrechlichen Vorbringens vor den Fachgerichten als Voraussetzungen für die Erschöpfung des Rechtswegs (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG)


Meta

1 BvR 684/98

09.11.2004

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 09.11.2004, Az. 1 BvR 684/98 (REWIS RS 2004, 819)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2004, 819 BVerfGE 112, 50-74 REWIS RS 2004, 819

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