Teilweise Unvereinbarkeit des Opferentschädigungsgesetzes mit Art. 3 Abs. 1 in Verb. mit Art. 6 Abs. 1 GG: keine Versorgungsleistungen für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei Übernahme der Kinderbetreuung durch den überlebenden Elternteil. Zum Erfordernis verfassungsrechlichen Vorbringens vor den Fachgerichten als Voraussetzungen für die Erschöpfung des Rechtswegs (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG)
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