Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 29.01.2003, Az. 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Elterliches Sorgerecht für nichteheliche Kinder: § 1626a BGB derzeit mit Art. 6 Abs. 2 und 5 GG vereinbar; Fehlen einer Übergangsregelung für Altfälle verfassungswidrig.


Meta

1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01

29.01.2003

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 29.01.2003, Az. 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 (REWIS RS 2003, 4668)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2003, 4668 BVerfGE 107, 150-186 REWIS RS 2003, 4668

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