(Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom 9.12.2010 - Geltung auch für laufende Leistungsfälle - Konsolidierung des Haushalts - Reduzierung von Sozialausgaben - Schuldenbremse - Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers - Gesetzesauslegung - Grundsätze des intertemporalen Rechts - unechte Rückwirkung - Rechtssicherheit - Vertrauensschutz - Grundrechte - Verfassungsmäßigkeit)
Öffnen