Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.07.2008, Az. XII ZR 202/06

XII. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 2909

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 202/06 vom 9. Juli 2008 in dem Rechtsstreit Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 9. Juli 2008 durch [X.], die Richterin [X.], [X.] Dr. [X.], [X.] und Dose beschlossen: Der Streitwert für das in der Hauptsache erledigte Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf
130.000,00 • (vgl. [X.] Beschluss vom 12. September 2000

- [X.]/00 [X.] NJW-RR 2001, 518) festgesetzt. [X.] [X.] [X.]

[X.] Dose
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom [X.] 8 O 226/05 [X.] [X.], Entscheidung vom 17.10.2006 [X.] 34 U 42/06 [X.]

Meta

XII ZR 202/06

09.07.2008

Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.07.2008, Az. XII ZR 202/06 (REWIS RS 2008, 2909)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 2909

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.