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PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 202/06 vom 9. Juli 2008 in dem Rechtsstreit Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 9. Juli 2008 durch [X.], die Richterin [X.], [X.] Dr. [X.], [X.] und Dose beschlossen: Der Streitwert für das in der Hauptsache erledigte Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf
130.000,00 • (vgl. [X.] Beschluss vom 12. September 2000
- [X.]/00 [X.] NJW-RR 2001, 518) festgesetzt. [X.] [X.] [X.]
[X.] Dose
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom [X.] 8 O 226/05 [X.] [X.], Entscheidung vom 17.10.2006 [X.] 34 U 42/06 [X.]
Meta
09.07.2008
Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.07.2008, Az. XII ZR 202/06 (REWIS RS 2008, 2909)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 2909
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