VGH München, Entscheidung vom 19.06.2023, Az. 22 A 23.40015

22. Senat | REWIS RS 2023, 3665

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Gegenstand

erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen in Bezug auf vorzeitige Besitzeinweisungen nach § 44b EnWG, sofern für die Klage gegen den zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschluss das Bundesverwaltungsgericht nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO i.V.m. § 6 BBPlG zuständig ist


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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22 A 23.40015

19.06.2023

VGH München 22. Senat

Entscheidung

Sachgebiet: A

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 19.06.2023, Az. 22 A 23.40015 (REWIS RS 2023, 3665)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 3665

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