Aktenzeichen 22 A 23.40015

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ECLI:
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RCN:
RCNN9378SBC6KK77RX

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VGH München: Entscheidung vom 19.06.2023

erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen in Bezug auf vorzeitige Besitzeinweisungen nach § 44b EnWG, sofern für die Klage gegen den zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschluss das Bundesverwaltungsgericht nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO i.V.m. § 6 BBPlG zuständig ist

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