22. Senat | REWIS RS 2023, 3650
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erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen und Anträge in Bezug auf vorzeitige Besitzeinweisungen nach § 44b EnWG, sofern für die Klage gegen den zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschluss das Bundesverwaltungsgericht nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO i.V.m. § 6 BBPlG erstinstanzlich zuständig ist
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19.06.2023
Entscheidung
Sachgebiet: AS
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 19.06.2023, Az. 22 AS 23.40016 (REWIS RS 2023, 3650)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 3650
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erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen in Bezug auf vorzeitige Besitzeinweisungen nach § 44b EnWG, …
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keine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts oder des Verwaltungsgerichtshofs (Oberverwaltungsgerichts) für Klagen und Anträge in Bezug …
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