Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30.03.2006, Az. V ZR 215/05

V. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 4225

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 215/05 vom 30. März 2006 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des [X.] hat am 30. März 2006 durch [X.] [X.], [X.] [X.], die Richterin [X.], [X.] Czub und [X.] beschlossen: Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des [X.] vom 20. September 2005 wird zurückgewiesen. Die Rechtssache wirft keine entscheidungserheblichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Eine Entscheidung ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 543 Abs. 2 ZPO). Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen, weil sie infolge der Zurückweisung der Beschwerde einen Kostenerstattungsanspruch erlangt und damit nicht bedürftig ist ([X.]. v. 9. März 1989, [X.], [X.]. 1990, 328 [Ls.]; BFH, BFH/NV 2001, 469). Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 137.499,00 •. [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 04.05.2004 - 6 O 356/03 - [X.], Entscheidung vom 20.09.2005 - 3 U 17/04 -

Meta

V ZR 215/05

30.03.2006

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30.03.2006, Az. V ZR 215/05 (REWIS RS 2006, 4225)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 4225

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.